Höchst Landersherrliche Verordnung. Demnach Sr. Churfl. Durchl. aus erheblichen Ursachen veranlaßet worden, die Ausfuhr der Gersten aus sammentlichen Churlanden zu Baiern, und der obern Pfalz für dermalen, und bis auf weitere Resolution zu speren ...Über das Objekt
Höchst Landersherrliche Verordnung. Demnach Sr. Churfl. Durchl. aus erheblichen Ursachen veranlaßet worden, die Ausfuhr der Gersten aus sammentlichen Churlanden zu Baiern, und der obern Pfalz für dermalen, und bis auf weitere Resolution zu speren ...