Wir Carl Theodor, von Gottes Gnaden Pfalzgraf bey Rhein, Herzog in Ober- und Niederbaiern, des Heil. R. R. Erztruchseß und Churfürst ... Entbiethen jedermänniglich Unsern Gruß, und Gnade zuvor! Wir haben zwar schon in einer unterm 16. Hornung des 1781ten Jahres erlassenen Verordnung mittels dabey festgesetzter Strafe von 12 Reichsthalern Unser höchstes Misfallen geäußert, daß zuwider der Polizey-Ordnung, kraft welcher jedem Unterthan sein Hochzeitmahl und andere dergleichen zuläßige Gastereyen bey was immer für einem Tafern-Wirthe zu halten frey stehet ...

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