Wir Carl Theodor, von Gottes Gnaden Pfalzgraf bey Rhein, Herzog in Ober- und Niederbaiern, des Heil. R. R. Erztruchseß und Churfürst ... Es ist zwar bereits wiederholter, und sonderbar in den Generalien vom 27ten July 1770 und 3ten Märzes 1780, §. 12. verordnet worden, daß jene Innländer, die sich nach dieß Seits versagter Heyraths-Licenz in fraudem legis außer Landes zu Rom, Mariazell, Einsiedel, oder in andern auswärtigen Ortschaften copuliren lassen ...

Bayerische Staatsbibliothek