Wir Carl Theodor, von Gottes Gnaden Pfalzgraf bey Rhein, Herzog in Ober- und Niederbaiern, des Heil. R. R. Erztruchseß und Churfürst ... Entbieten Jedermann Unsern Gruß und Gnade zuvor! Obschon in den ältern von Unseren Regierungs-Vorfahrern erlassenen Verordnungen, namentlich aber in dem General-Mandat de dato 31ten December anno 1736. sämmtlichen Unterthanen sonderheitlich den Weingastgebern, Bräuern, Bierwirthen und Tracteurs etc. in Unseren Landen bey Vermeidung empfindlichster Strafe verboten ist, an den von der katholischen Kirche gebotenen Abstinenz, und Fasttägen ...

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