Höchst-Landesherrliche Verordnung. Seine Churfürstliche Durchlaucht haben sich von der Nothwendigkeit überzeugt, bey den Pfarr-Matrikeln eine andere Einrichtung zu treffen, indem Höchstselbe bereits mit Bedauern gesehen haben, daß die größten Unordnungen in den meisten Tauf- Trauungs- und Sterb-Matrikeln besonders der Oberpfalz herrschen ...

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