Im Namen Seiner Churfürstl. Durchlaucht von Bayern! Folgende General-Landes-KommissariatsVerordnung wird anmnit bekannt gemacht. Die Ueberzeugung, daß die christlich moralische Bildung der Jugend das sicherste Mittel zum Glücke der Staats-Bürger sey, und daß dem Staate daher die heilige Pflicht obliege, über die Erziehung der Jugend genaue Sorge zu tragen ...

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