Nachdeme Se. churfürstl. Durchläucht, unser gnädigste Herr Herr [et]c. [et]c. zu mehrmalig Höchstdero Mißfallen ersehen, daß die im Jahre 1769, untern 2ten Jenner zum offentlichen Druck befördert- und publicirte churbajerische Kammerordnung der öfters geschehenen Ahndungen ungeachtet in viele Wege ... außer Acht gesetzet zu werden anfange ... : Gegeben München, den 17ten Merzen 1771.

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