Nachricht. Zu Erleichterung künftiger Sammlung der freywilligen Beyträge zum Beßten der Armen werden die Hauseigenthümer hiesiger Stadt, und Burgfriede geziemend ersucht, in den ihnen angehörigen Häusern die monatlich abfallende Beytragsgelder von ihren Innwohnern selbst einzubringen, und den einsammelnden Abtheilungs-Commissarien entweder in Person, oder (wenn sie nicht selbst in den ihnen eigenthümlichen Häusern wohnen) durch die aufgestellte Hausmeister, oder andere im Hause befindlichen Innwohner einhändigen zu lassen : München, den 25. Februar 1790.

Bayerische Staatsbibliothek