Ist der Reichsschluß von 1793 die Reichs- und Kreiskontingente nach der Repartition von 1681 in Triplo zu stellen, allgemein verbindlich? Oder Beantwortung der im Monat May erschienenen Frage: Ist der Entwurf der Reichsarmatur von 1681 zu 40/m Mann in Simplo und 120/m in Triplo für Sämmtliche Reichkreise und den baierischen insonderheit reichsgesetzmäßig verbindlich?

Bayerische Staatsbibliothek