Der Civil- und Cameral-Beamte. Oder auserlesener Anweiser zu Churfürstlich- und Landständischen Civil-, Cameral- und Policeydiensten, nach Enthalt der Churbaierischen neuen Landesgesätzen, und darüberhin erfolgten General-Verordnungen : bestehend in zwoen Theilen, ... sofort auf eigene Kosten in Druck gegeben / Zweyter Theil des Civil- und Cameral-Beamtens. ... von Aufrechterhaltung der Policey

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