Anmerkungen über den Codicem Juris Bavarici Judiciarii : worin derselbe sowohl mit dem gemeinen, als ehemalig-statutarischen Gerichts-Ordnungen und Rechten genau collationirt, Mithin nicht nur der Unterschied inter Ius vetus & novum, samt denen Fontibus; woraus das Letztere geschöpft worden, angezeigt, sondern auch dieses mit Beyfügung der bey denen Höchsten Reichs-Gerichten üblicher Praxi in ein mehreres Liecht gesetzet und mit einem vollständigen Indice sowohl über den Codicem selbst, als die Anmerkungen versehen

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