In Iure & Facto gegründete Facti Species Worinnen Vorläuffig noch deutlich gezeiget wird, Daß Sr. Königl. Majest. in Preussen, Näheres Successions-Recht An den Brandenburgischen Marggraffthümern in Francken, So durch die von des hochsel. Marggrafen Christian Heinrichen zu Brandenburg Culmbach Durchl. beschehene bündige Cession und Refutation auff das Königl. Hauß kommen unumstößlich sey, hingegen Was dawieder von des Durchlauchtigsten Herrn Cedenten hinterlassenen Printzen anmaßlich ausgestreuet und angebracht worden keinen Grund habe, Vielmehr wider Eyd, Fürstlich Wort, Treu und Glauben, auch wahre im Teutschen Reich fest-gestellte Rechts-Principia lauffe

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