Anticenturia Iuris Palatino:Neoburgici In Ducatibus Iuliae, Cliviae, Montium, &c. Opposita Centuriae praetensi Iuris Brandeburgici. Das ist Eine kurtze deuttliche warhaffte Abfertigung Der in Anno 1641. das erstemahl außgangenen unnd Anno 1645. nach getruckten in 100. Articuln verfaßten Brandenburgischen vermeinten Remonstration Schrifft/ Ob solte der Benambter Fürstenthummen [et]c. Succession ihrer Churf: Durchl. zu Brandenburg von rechtswegen zustehen : Warinnen dargethan wirdt/ daß bemelter Hertzogthumbe [et]c. Unnd zugehörigen Landen Succession Pfaltz Neuburg einig und allein gebüre ; Sambt einer Facti specie unnd Schemate Genealogico auch etlichen hierzu gehörigen beylagen

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