Über den Schaden der aus einer willkürlichen Verkleinerung der Bauerngüter selbst bey gleichförmiger Vertheilung der darauf haftenden Pflichten für alle und jede Staaten nothwendig entstehen muß
Über den Schaden der aus einer willkürlichen Verkleinerung der Bauerngüter selbst bey gleichförmiger Vertheilung der darauf haftenden Pflichten für alle und jede Staaten nothwendig entstehen muß