Gründliche Ausführung, daß die Herzogthümer Ober- und Niederbaiern ohne Verletzung der Freyheitsbriefe, und der hierüber erfolgten Kaiserlichen Confirmationen nicht zertrennet werden können
Gründliche Ausführung, daß die Herzogthümer Ober- und Niederbaiern ohne Verletzung der Freyheitsbriefe, und der hierüber erfolgten Kaiserlichen Confirmationen nicht zertrennet werden können