Katechismus der königlich baierischen Geseze und Verordnungen zum nothwendigen Gebrauch für Zivil- und Militär-Beamte, Geistliche, Magistrats-Personen, ... so wie für jeden Landmann, und überhaupt für das ganze baierische Volk / [8]. Enthaltend: a) die Verordnung über die Umlagen für Gemeinde-Bedürfnisse; b) das Gesetz über die Behandlung der Distrikts-Umlagen; c) die Verordnung über Peräquation der Kriegslasten; dann: d) das Gesetz über die Credit-Vereine der baierischen Gutsbesitzer, nebst den allerhöchsten Orts genehmigten Satzungen

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