An die hohe Stände-Versammlung des Königreichs Bayern : Gehorsamste Beschwerde des distrikts-Rabbiners Samson Wolf Rosenfeld zu Bamberg. Ueber Verletzung eines verfassungsmäßigen Rechtes, in Folge unrichtiger Auffassung eines Passus im § 30 des Ediktes vom 10. Juni 1813, die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen in Legern betreffend

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