Königliche Allerhöchste Verordnung vom 6. April 1869, die Anstellung von Unterofficieren, Gendarmen und Soldaten im subalternen Civildienste betr. mit der Instruction hiezu vom 14. Mai 1869 und den Vorschriften der Generaldirektion der kgl. Verkehrsanstalten über die Aufnahme und Beförderung der niederen Bediensteten der kgl. Verkehrsanstalten nebst einem Inhaltsverzeichniß

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