Nothwendigkeit der individuellen Säkularisation oder der zu ertheilenden Erlaubnis, daß die in höhern Weihen stehenden Geistlichen in den Laienstand übertretten dürfen
Nothwendigkeit der individuellen Säkularisation oder der zu ertheilenden Erlaubnis, daß die in höhern Weihen stehenden Geistlichen in den Laienstand übertretten dürfen