Der Forst-Gesetz vom 28. März 1852 für die königlichen bayer'schen Landestheile diesseits des Rheins ... : erl. zunächst für Nichtjuristen mit Anleitung zu den schriftlichen Aufsätzen der Gemeinde-Vorsteher, dann einer Uebersicht der positiven Strafen in tabellarischer Form

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