Der bayerische Hausadvokat : Ein durchaus praktischer und bewährter Rathgeber in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Rechts-Angelegenheiten mit Berücksichtigung aller neueren Gesetze und Verordnungen im gesammten bürgerlichen Rechtsleben. Zum Gebrauche für Jedermann in Bayern diesseits des Rheins

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