Die vertheidigten Gerechtsamen der Bischöfe in Bemerkungen über die Gerechtsame des Regenten, nach dem Bedürfnisse des Staats eigne Landesbischöfe zu ernennen
Die vertheidigten Gerechtsamen der Bischöfe in Bemerkungen über die Gerechtsame des Regenten, nach dem Bedürfnisse des Staats eigne Landesbischöfe zu ernennen