Johann Jacob Mosers Königlich-Preusischen Geheimen Raths, der Universität zu Franckfurt an der Oder Directoris und Professoris Juris Primarii Teutsches Staats-Recht / Zwey und Vierzigster Theil. Darinn der Rest der Materie von dem Religions-Wesen in denen Reichs-Stätten überhaupt befindlich ist, so dann aber von derer Reichs-Stätte Reichs-Vögten, Reichs-Schultheissen, auch anderen Kayserlichen Officianten, ferner von ihrer übrigen Regierungs-Art, in specie denen Magistraten und Statt-Bedienten, auch anderen Statt-Sachen, wie auch endlich von ihren Patriciaten, Burgerschafften, Gebieten und Unterthanen, gehandelt wird : Nebst einem Register über den Ein- und Zwey- und vierzigsten Theil

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