Königreich Bayern, Ministerium des Innern : Der königlichen Regierung von Oberbayern, Kammern des Innern, wird auf die mit Bericht vom 5. August vorigen Jahres vorgelegte Beschwerdestellung der Kirchenverwaltung N. N. zur Entschließung erwiedert, daß auf dem Standpunkte der Kuratel die gedachte Kirchenverwaltung nicht angehalten werden könne, die vom Wirthe N. N. zu N. N. beantragte Ablösung des Obereigenthums des 1/2 Gmaindl- und 1/16 Weberhofes zu N. N. anzunehmen ... ; München den 16. Februar 1841

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