Verneute Ordnung und Verbott der Hoffart : Eines ... Raths, der Statt Nürnberg, was unter ihrer Burgerschafft, Innwohnern, Unterthanen und Verwanthen, jedem in seinem Standt, von Manns und Weibspersonen, in Beklaidungen zugelassen und verbotten wird

Bayerische Staatsbibliothek