Höchst-Landesherrliche Verordnung. Sr. Churfl. Durchläucht ist mit mehrerem gehorsamst vorgetragen worden, wie seit geraumer Zeit die aufgestellten Salpetersieder wegen Mangel der erforderlichen Asche die bestimmten Quantitäten Salpeter nicht mehr abliefern können, und dadurch an diesem zu einem unentbehrlichen Munitions-Artikel sowohl, als medicinischen und ökonomischen Gebrauche dienenden Fabricat in Bälde Abgang zu befürchten stehe ... : [München den 22. July. 1796 Ex Commisssione Serenissimi Dni. Dni. Ducis & Electoris speciali. Johann Georg Kroiß, Churfl. Obernlandesregierungs-Sekretär]
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