Ordnung Wie es In des Durchleuchtigen, Hochgebohrnen Fürsten und Herrn, Herrn Johann Casimirs, Hertzogen zu Sachsen ... Fürstenthum und Landen, Orts Francken und Thüringen, in der Kirchen mit Lehr, Ceremonien, Visitationen, und was solchen mehr anhängig, Dann im Fürstlichen Consistorio mit denen verbothenen Gradibus in Ehe-Sachen und sonsten auch im Fürstl. Gymnasio so wol Land- und Particular-Schulen, gehalten werden solle

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