Churfürstliche höchste Verordnung. Nachdem durch die neueste Organisation mehrere Regimenter in Bataillons eingetheilt und combinirt worden, sohin die in ihrem vorigen Stand verbliebene Regimenter ihren bisherigen Numer nicht mehr beybehalten können, so ist es der höchsten Willensmeinung Seiner churfürstl. Durchlaucht gemäß, daß nunmehr die Ausfertigungen folgendermassen geschehen: ... : München den 27ten May 1799.

Bayerische Staatsbibliothek