Mediatisirung kann nicht immediatisiren, als unübersteigliche Grenze des staatsrechtlichen Verhältnisses der baierischen Hochgeschlechter und Antwort auf die Schrift: "Ueber den Fortbestand der Geschlechts-Fideikommisse der mediatisirten fürstlich und gräflichen Familien im Königreiche Baiern", München 1818, bei J. Zängl

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