Verordnung. Wie übel das Hebammenwesen, zumalen auf dem Land zur Zeit noch bestellet ist, so fort wie viele Mütter, und Kinder durch Unwissenheit, und Ungeschicklichkeit der Hebammen bey den besen Jahren dem Tod überliefert werden, ist eine allgemeine bekannte Sache; ... : [München den 27 August. 1782.]

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