Höchst-Landesherrliche Verordnung. Es sind noch keine volle drey Jahre, daß Seiner Churfürstlichen Durchlaucht folgende feyerliche Erklärung von dem hiesigen bürgerlichen Stadtmagistrate gemacht wurde: "Die Maxime der Getreidsperren erhält sich unseres Erachtens nur durch Vorurtheile, und pflanzet sich auch von Alter zu Alter durch Vorurtheile fort, ... : [München den 16ten März 1795]

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