Die Gesetze : I. vom 10. November 1861, die Einführung des Strafgesetzbuches und des Polizeistrafgesetzbuches für das Königreich Bayern betreffend ; II. vom 10. Juli 1861, die Aufhebung der Straffolgen betreffend, nebst der Vollzugsverordnung vom 4. September 1861 ; III. vom 10. November 1861, den Vollzug der Freiheitsstrafen durch Einzelhaft betreffend ; mit Auslegungsbehelfen, aus den Motiven der Gesetzentwürfe und den Verhandlungen beider Kammern

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