Der Würzburger Bischof Albrecht von Hohenlohe reformiert das Kloster St. Stephan in Würzburg

Staatsarchiv Würzburg

Beschreibung

Albrecht von Hohenlohe, gewählter Bischof von Würzburg, erlässt Statuten zur Wahl des Abtes und der anderen Prälaten des Klosters und legt deren Aufgabenbereiche fest. Er bestimmt die Mindestgröße des Konventes, legt den in das Kloster eintretenden Personen zustehenden Anteil am väterlichen und mütterlichen Erbe fest und erlässt, unter anderem, Bestimmungen betreffend den Unterricht der Klosterschüler, die Verwaltung der Klosterangelegenheiten und die Regelung des Zusammenlebens im Kloster. Er lässt dies durch den öffentlichen Notar Konrad von Nördlingen in der ungewöhnlichen Form einer gerollten Pergamenturkunde (Rotulus) beurkunden. St. Stephan entwickelte sich in der Folge zu einem der wichtigsten Benediktinerklöster im Bistum Würzburg. 1803 wurde es aufgelöst. Von dem ehemaligen Klosterkomplex existiert heute nur noch die Klosterkirche. Auf dem ehemaligen Klosterareal stehen heute die Gebäude der Regierung von Unterfranken.