Die Erklärte Landesfreiheit des Herzogtums Bayern von 1508

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

Herzog Wolfgang und die anderen Vormünder Herzog Wilhelms IV. beurkunden den Landständen im seit 1505 wiedervereinigten Bayern ihre Freiheiten - wichtige Rechte, die sie in den vergangenen Jahrhunderten erringen konnten. Insbesondere wird die von den Ständen in ihren Hofmarken ausgeübte Niedergerichtsbarkeit von der herzoglichen Hochgerichtsbarkeit (Viztumhändel) abgegrenzt. Abschließend setzen sie fest, dass von nun an jeder neue Landesherr den Ständen vor seiner Erbhuldigung diese Freiheiten erteilen soll. Die Landesfreiheitserklärung entstand während der Vormundschaftsregierung für Herzog Wilhelm IV., als sich die bayerischen Landstände auf dem Höhepunkt ihrer Macht befanden. Für die kommende Zeit bildete die Urkunde das Grundgesetz der landständischen Verfassung Bayerns. 1514 verändert und 1516 endgültig ausformuliert bestimmte sie bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts das Verhältnis Landstände - Landesherr.