Der 60. Freiheitsbrief der bayerischen Landstände: Verleihung der Edelmannsfreiheit

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Die bayerischen Landstände hatten Teil an der Regierung und Verwaltung des Landes. Ihre bedeutendsten Privilegien wurden erstmals 1508 in der so genannten Erklärten Landesfreiheit gesammelt, die im Lauf des 16. Jahrhunderts mehrfach erweitert wurde. Der 60. Freiheitsbrief von 1557 brachte als entscheidenden Zugewinn die so genannte Edelmannsfreiheit: Bayerische Adelige durften damit Niedergerichtsrechte auch auf einschichtigen, außerhalb ihrer Hofmarken gelegenen Gütern ausüben.

Rechtehinweis Beschreibung

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