Augenscheinkarte der Dinkelsbühler Stadtmarkung

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

Die Reichsstadt Dinkelsbühl beanspruchte innerhalb ihrer durch Marksteine und Landgräben begrenzten Stadtmarkung alle hohe, mittlere und niedere Obrigkeit. Die Grafen von Oettingen machten ihre hohe und landgerichtliche Obrigkeit bis an die Mauern und Gräben Dinkelsbühls geltend. Im Rahmen eines der vielen vor dem Reichskammergericht darüber geführten Prozesse fertigte der Dinkelsbühler Bürger und Maler Hans Hermann eine Karte der Stadtmarkung an.