Mandat zur Einführung des gregorianischen Kalenders im Fürstentum Pfalz-Sulzbach

Staatsarchiv Amberg

Beschreibung

Die durch die Bulle Inter gravissimas des Papstes Gregor XIII. (reg. 1572-1585) erfolgte Kalenderreform im Jahr 1582 hatte mit einer erneuten Angleichung des bis dahin geltenden Julianischen Kalenders an das Sonnenjahr rein praktische, einsichtige Ziele. Während die katholischen Staaten diese Reform unmittelbar übernahmen, sahen die evangelischen Territorien des Deutschen Reichs hier eine konfessionelle Note und zögerten bis zum Jahr 1700 mit seiner Einführung. Im wittelsbachischen Fürstentum Pfalz-Sulzbach, in dem bereits 1652 mit dem sog. Simultaneum das gleichberechtigte Miteinander der beiden großen Konfessionen eingeführt worden war, wurde der Gregorianische Kalender mit vorliegendem Mandat zum 28. November 1655, dem ersten Advent, eingeführt.

Rechtehinweis Beschreibung

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