Petition der vereinigten Gewerkschaften in Rosenheim zur Einführung einer Arbeitslosenversicherung

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

Eine zentrale Forderung der sozialdemokratischen Arbeiterschaft in Bayern vor dem Ersten Weltkrieg war eine staatliche Arbeitslosenversicherung. Erwerbslose waren zu Beginn des 20. Jahrhunderts kein Flächenphänomen in Bayern, sondern ein soziales Problem der größeren Städte. Bis 1918 wurden Arbeitslose nur durch kirchliche, private oder gewerkschaftliche Zuwendungen unterstützt. Ansonsten fielen sie der gemeindlichen Armenfürsorge zur Last. Die bayerische SPD versuchte seit 1908 auf parlamentarischem Weg eine staatlich finanzierte Arbeitslosenversicherung durchzusetzen. Die Bemühungen der sozialdemokratischen Abgeordneten im Landtag wurden durch Petitionen lokaler Arbeiterverbände, etwa der vereinigten Gewerkschaften in Rosenheim, flankiert. Letztlich scheiterten die Anstrengungen der SPD am Widerstand der Ersten Kammer des Landtages. Diese lehnte am 30. April 1914 einen bereits von der Kammer der Abgeordneten angenommenen Gesetzesentwurf zur staatlichen Unterstützung von Arbeitslosen ab. Die bayerische SPD startete daraufhin eine Kampagne zur Abschaffung der Reichsrätekammer, die erst durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges im August 1914 beendet wurde. Die Erwerbslosenfürsorge wurde im Deutschen Reich durch die Revolution 1918 als kommunale Pflichtaufgabe verankert. Mit dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 entstanden eine staatliche Arbeitslosenversicherung sowie die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.

Autor

Dr. Markus Schmalzl

Rechtehinweis Beschreibung

CC0