Antrag von Erhard Auer und Max Süßheim in der bayerischen Kammer der Abgeordneten

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

Am 28. September 1917 brachten die SPD-Abgeordneten Erhard Auer (1874–1945) und Max Süßheim (1876–1933) zwei Anträge in der Kammer der Abgeordneten ein, die eine umfassende Reform der bayerischen Verfassung herbeiführen sollten. Die SPD in Bayern hatte seit ihrem Einzug in den Bayerischen Landtag 1893 auf Verfassungsreformen hingearbeitet. Bereits 1906 konnte etwa in Kooperation mit der Zentrumspartei die direkte Wahl durchgesetzt werden. Vor dem Ersten Weltkrieg setzte sich die SPD für die Abschaffung der Reichsrätekammer ein. Nachdem die Forderungen nach Reformen mit Kriegsausbruch zunächst verstummt waren, wurden diese nach drei langen Kriegsjahren und mit dem Kriegseintritt der USA im April 1917 wieder lauter. Die wesentlichen Punkte der Anträge Auer-Süßheim formulierte die bayerische SPD auf dem Parteitag in Würzburg im Juli 1917. Neben der Einführung der einjährigen Finanzperiode und des Verhältniswahlrechts für alle volljährigen Staatsbürger, der Abschaffung des Adels und der Aufhebung der Privilegien des Königs und der Religionsgemeinschaften wurde als Kernpunkt eine Umgestaltung der Staatsform in eine parlamentarische Monarchie gefordert.

Autor

Dr. Markus Schmalzl

Rechtehinweis Beschreibung

CC0