Berichte der herzoglich-bayerischen Pfleger über die Pfarreien im Rentamt Landshut

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

Nach dem Regensburger Konvent hatten die bayerischen Herzöge ihre Pfleger als örtliche Amtsträger am 5. August 1524 damit beauftragt, Berichte über die Pfarreien einzusenden. Der vorliegende Akt enthält die aus dem Rentamt Landshut eingelaufenen Berichte. Sie sind nach Pfarreien und Filialkirchen geordnet. Es wird der jeweilige Priester bzw. Vikar genannt, die jeweiligen Besetzungsrechte an den Stellen sowie etwaige Pensionen und weitere zur Pfarrei gehörige Gelder. Daneben wurde auch über die bei Begräbnissen verlangten Gebühren und die durch Testament an die jeweilige Kirche gelangten Stiftungen berichtet. Eine umfassendere Auswertung der Berichte unterblieb. Die Aufstellung der Pfarreien, der Inhaber der Pfarrstellen und der Besetzungsrechte diente jedoch 1526 als Grundlage für die erste bayerische Pfarrbeschreibung. Die Umfrage und die Berichte kamen einer kirchlichen Visitation sehr nahe. Die zuständigen Bischöfe betrachteten die Maßnahme der bayerischen Herzöge daher als Eingriff in ihre Rechte. Als weltliche Landesherren setzten die Herzöge mit der Aktion ein deutliches Zeichen beim Ausbau ihrer Kirchenhoheit.

Rechtehinweis Beschreibung

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