Die kursächsischen Landesfürsten lassen M. Luthers Schwager Hans von Bora ein Klosteramt verleihen

Staatsarchiv Coburg

Beschreibung

Wiederholt hatte sich Luther schriftlich beim sächsischen Kurfürsten für die Übertragung eines Klosteramts an seinen Schwager Hans von Bora eingesetzt, zuletzt mit einem Bittschreiben vom 4. Dezember 1541. Die Reaktion auf das zweite Schreiben erfolgte schnell. Am 7. Dezember erging aus Torgau, der kurfürstlichen Residenz, im Namen des Kurfürsten Johann Friedrich I. (Kurfürst/Herzog 1532-1554) und seines im kursächsischen Coburg regierenden Bruders Johann Ernst (1541-1553 Herzog von Sachsen-Coburg) eine Anweisung an die Sequestratoren. Sie waren für die Güterverwaltung der aufgelösten Klöster zuständig. Die Landesfürsten nahmen Bezug auf Luthers Bittschrift und übersandten diese den Klostergüterverwaltern als Anlage. Weil die Ämter in Nimbschen und Belgern schon anderweitig zugesagt seien, sollten sie Bora das Klosteramt des ehemaligen Augustinerchorfrauenstifts Brehna bei Bitterfeld verleihen. Dieses werde an Ostern des kommenden Jahres frei, heißt es im fürstlichen Schreiben. Am Ende findet sich die Bemerkung, dass man Luther bereits entsprechend informiert habe. Auf der Rückseite findet sich unterhalb der Adresse ein Betreffsvermerk, der vermutlich beim Eingang des Schreibens bei den Sequestratoren aufgebracht wurde. Ein weiterer, wohl zeitgenössischer Schreiber brachte den Inhaltsvermerk "doctor martinus" an, um auf den Bezug zu Luther aufmerksam zu machen. Tatsächlich wurde Bora am 1. Mai 1542 Verwalter des ehemaligen Dominikanerinnenklosters in Cronschwitz im Vogtland.