Druck der bayerischen Konstitution von 1808 im Regierungsblatt

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

Das Regierungsblatt als amtliches Publikationsorgan veröffentlichte in der Ausgabe vom 25. Mai 1808 auf acht eng bedruckten Seiten die als erste geschriebene Verfassung Bayerns erlassene Konstitution vom 1. Mai. Sie schrieb zum einen die wesentlichen Reformen fest, mit denen die Regierung unter Max Joseph (1756-1825) seit 1799 begonnen hatte. Zum anderen formulierte die Konstitution ein politisches Programm, das durch Organische Edikte näher präzisiert wurde. Im Mittelpunkt des Programms stand der Staat. Die Konstitution regelte die Stellung des Königs und des königlichen Hauses (Tit. II) und ordnete die Verwaltungsstruktur (Tit. III) sowie Grundzüge der Justiz- und Militärverfassung (Tit. V, Tit. VI). Titel IV bestimmte Einzelheiten der "National-Repräsentation", die allerdings nie zusammentreten sollte. Zu den "Hauptbestimmungen" (Tit. I) gehörten u.a. die Aufhebung der landständischen Sonderrechte, die Aufhebung der Leibeigenschaft, die Einteilung des Königreichs in Kreise, grundlegende Adelsrechte sowie Rechte der Religionsgesellschaften. Schließlich gewährte der Staat Rechte: Sicherheit der Person und des Eigentums, "vollkommene Gewissensfreiheit" und Pressefreiheit.

Autor

Dr. Esteban Mauerer

Rechtehinweis Beschreibung

CC0