Petition des Landesausschusses der deutschen Volkspartei in Bayern um Einführung des allgemeinen direkten Wahlrechts zum Landtage

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

Mit der Petition fordert die deutsche Volkspartei in Bayern eine umfassende Reform des bayerischen Wahlrechts und eine Angleichung an das Reichstagswahlrecht. In Bayern wurde die Wahl zur Kammer der Abgeordneten des Bayerischen Landtags durch das Wahlgesetz von 1848 geregelt. Demnach wurden die Abgeordneten über Wahlmänner, also indirekt, gewählt. Die Wahlbezirke wurden außerdem von der Regierung je nach Mehrheitsverhältnissen so gestaltet, dass möglichst die Liberalen bevorzugt wurden. Dagegen forderte die Deutsche Volkspartei in Bayern bereits 1883, die Abgeordneten des Bayerischen Landtags wie bereits die Reichstagsabgeordneten direkt zu wählen. Außerdem sollte das Wahlrecht nicht länger von Steuerzahlungen abhängig sein und die Einteilung der Wahlbezirke gesetzlich festgelegt werden. Die bislang übliche Wahlkreisgeometrie sollte künftig verhindert werden. Außerdem sollte die Mandatsdauer von bislang sechs auf drei Jahre verkürzt werden, um den Wahlberechtigten mehr Einfluss auf die Umsetzung von Gesetzesvorhaben zu ermöglichen. Die geforderten Reformen wurden teilweise mit dem Landtagswahlgesetz vom 9. April 1906 umgesetzt. Die Voraussetzung einer Steuerleistung wurde allerdings erst mit der Revolution vom 7. November 1918 und dem Staatsgrundgesetz vom 4. Januar 1919 abgeschafft.

Autor

Dr. Markus Schmalzl

Rechtehinweis Beschreibung

CC0