Ärztliche Gutachten vom 27.10.1913 und 01.11.1913 über die dauernde Regierungsunfähigkeit König Ottos von Bayern

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

Die ärztlichen Gutachten vom 27. Oktober und 1. November 1913 belegten die fortdauernde psychische Erkrankung König Ottos (1848–1916, König 1886–1916) von Bayern. Erste Auffälligkeiten – depressive, apathische und aggressive Zustände – hatte Otto bereits im Alter von 17 Jahren gezeigt. Seit 1871 stand er deshalb unter ärztlicher Beobachtung. Ab 1872 wurde er vom Hof distanziert und zunächst in Ludwigstal im Bayerischen Wald und in Schloss Nymphenburg, ab 1875 in Schloss Schleißheim untergebracht. Die letzten 36 Jahre seines Lebens ab März 1880 verbrachte er, verborgen vor der Öffentlichkeit, in Schloss Fürstenried. Die beiden Gutachten bildeten die Grundlage für eine Verfassungsänderung, wonach eine wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen des Monarchen eingetretene Regentschaft nach zehn Jahren durch den Regenten beendet werden konnte. Voraussetzung hierfür war, dass keine Verbesserung des Gesundheitszustandes absehbar war. Dem Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung stimmten der Staatsrat und die beiden Kammern des Bayerischen Landtags Ende Oktober bzw. Anfang November 1913 zu. Am 5. November 1913 erklärte Prinzregent Ludwig (1845-1921) die Regentschaft für beendet und teilte der bayerischen Bevölkerung seine Thronbesteigung als König Ludwig III. mit. Anschließend wurden dem Landtag die ärztlichen Gutachten vorgelegt. Am 6. und 7. November stimmten die beiden Kammern des Landtags dem Antrag zu und sanktionierten damit den Herrscherwechsel.

Autor

Dr. Markus Schmalzl

Rechtehinweis Beschreibung

CC0