Die bayerische Verfassung von 1818

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

Die Verfassung von 1818 ist die zweite Verfassung des Königreichs Bayern und war bis zur Revolution von 1918 in Kraft. Sie umfasst nicht nur den eigentlichen Verfassungstext, sondern auch zehn zugehörige Edikte und zwei Anlagen. Zusammen bilden diese Texte die staatsrechtliche Grundlage für das Verfassungsleben des Königreichs Bayern. Die Prunkausgabe ist in blauen Samt gebunden und mit einem Wachssiegel in silberner Siegelkapsel mit weiß-blauen Schnüren und silbernen Quasten versehen.

Autor

Dr. Thomas Paringer

Rechtehinweis Beschreibung

CC0