Verordnung die Einteilung des Königreichs in acht Kreise betreffend vom 20. Februar 1817

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

Die innere Verwaltungsgliederung des Königreichs Bayern erreichte mit der Verordnung von 1817 ihren Abschluss. Seither war das Königreich in acht Kreise eingeteilt, die bis 1837/38 nach Flüssen bezeichnet waren. Danach wurden traditionelle Stammes- bzw. Territorialbezeichnungen (Schwaben, Niederbayern etc.) eingeführt. Aus den acht Kreisen wurden durch Wegfall der Pfalz nach dem Zweiten Weltkrieg die heutigen sieben; die Bezeichnung "Kreis" wurde 1938 durch die reichseinheitliche Benennung "Regierungsbezirk" ersetzt. Noch die Verfassung von 1946 legt in ihrer Urfassung fest: "Das Staatsgebiet gliedert sich in Kreise (Regierungsbezirke)." (Art. 9). Damit wirkt die vorliegende Verordnung bis in die Gegenwart nach.

Autor

Dr. Thomas Paringer

Rechtehinweis Beschreibung

CC0