Beschreibung
Die innere Verwaltungsgliederung des Königreichs Bayern erreichte mit der Verordnung von 1817 ihren Abschluss. Seither war das Königreich in acht Kreise eingeteilt, die bis 1837/38 nach Flüssen bezeichnet waren. Danach wurden traditionelle Stammes- bzw. Territorialbezeichnungen (Schwaben, Niederbayern etc.) eingeführt. Aus den acht Kreisen wurden durch Wegfall der Pfalz nach dem Zweiten Weltkrieg die heutigen sieben; die Bezeichnung "Kreis" wurde 1938 durch die reichseinheitliche Benennung "Regierungsbezirk" ersetzt. Noch die Verfassung von 1946 legt in ihrer Urfassung fest: "Das Staatsgebiet gliedert sich in Kreise (Regierungsbezirke)." (Art. 9). Damit wirkt die vorliegende Verordnung bis in die Gegenwart nach.
Autor
Dr. Thomas Paringer