Erklärung König Ludwigs III. zur Thronübernahme

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

Am 5. November 1913 übernahm König Ludwig III. (1845–1921, Regent 1912–1913, König 1913–1918) den Thron des Königreichs Bayern und leistete am 8. November 1913 den Eid auf die Verfassung. Seit 12. Dezember 1912, dem Todestag seines Vaters, Prinzregent Luitpolds (1821–1912, Regent 1886–1912), hatte Ludwig bereits als Regent für den kranken König Otto (1848–1916, König 1886–1916) fungiert. Da den Handlungsmöglichkeiten des Prinzregenten allerdings auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht enge Grenzen gesetzt waren und er nur über eingeschränkte finanzielle Mittel verfügen konnte, setzte Ludwig die volle Thronübernahme durch. Hierzu wurde §21 der bayerischen Verfassung von 1818 ergänzt, wonach der Regent die Regentschaft für beendet erklären kann, wenn nach zehnjährigem körperlichem oder geistigem Gebrechen des regierungsunfähigen Königs keine Aussicht auf Besserung besteht. Dieser Verfassungsänderung stimmten die beiden Kammern des Bayerischen Landtages am 30. Oktober und 4. November 1913 zu. Erst nachträglich, am 6. November 1913, bestätigte die Kammer der Abgeordneten, dass die legitimen Gründe für die Thronübernahme tatsächlich vorgelegen hatten. Auf diese Weise sollte der Herrscherwechsel nicht direkt vom Landtag sanktioniert und damit der Souveränitätsanspruch des Monarchen nicht beschädigt werden. Die bayerische Bevölkerung informierte König Ludwig III. über den Herrschaftswechsel und über seine Motive am 5. November 1913 durch Abdruck im Gesetz- und Verordnungsblatt.

Autor

Dr. Markus Schmalzl

Rechtehinweis Beschreibung

CC0