Gesetzentwurf und Gesetz zur Änderung der Wahl der Landtagsabgeordneten

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

Am 21. März 1881 wurde nach längeren Debatten das bayerische Landtagswahlgesetz von 1848 novelliert. Die Gesetzesneuerung traf vor allem genauere Bestimmungen über die Wahlfähigkeit und Wählbarkeit sowie über die Bildung der Urwahlbezirke. Zudem wurde die geheime Wahl eingeführt. Der Entwurf des neuen Wahlgesetzes stellt dessen Motive dar und liefert eine Synopse des Gesetzes vom 4. Juni 1848. Das Gesetz wurde am 23. März im Gesetzesblatt veröffentlicht. 1906 wurde das Wahlgesetz nochmals überarbeitet.

Autor

Dr. Teresa Neumeyer

Rechtehinweis Beschreibung

CC0