Wahlbroschüre des sozialdemokratischen Vereins München zur Landtagswahl vom 17.07.1905

Staatsarchiv München

Beschreibung

In der Wahlbroschüre zur Landtagswahl vom 17.07.1905 macht die SPD in Bayern ihre Forderungen für eine Reform des Landtagswahlrechts deutlich. Vor allem sollte die Wahlkreiseinteilung künftig gesetzlich geregelt und auf Grundlage aktueller Bevölkerungszahlen vorgenommen werden. Außerdem forderte die SPD die direkte Wahl der Abgeordneten einzuführen. Bis dahin galt das Wahlgesetz von 1848, das die indirekte Wahl der Abgeordneten über Wahlmänner vorsah. Darüber hinaus konnten die Wahlkreise vor jeder Abstimmung durch die Regierung so festgelegt werden, dass die Fortschrittspartei bzw. die Nationalliberalen bevorzugt wurden. Als Grundlage hierfür galten zudem seit 1881 die Bevölkerungsverhältnisse des Jahres 1875. Das enorme Bevölkerungswachstum besonders der Städte in den 1880er und 1890er Jahren wurde bis 1905 nicht berücksichtigt. Die Menschen in den bayerischen Städten und Teile der Landbevölkerung wurden so benachteiligt. Zentrum und SPD versuchten deshalb, eine Reform des Wahlrechts zu erreichen. Bereits 1899 gab es deshalb Absprachen auf lokaler Ebene in der Pfalz und in München. Erst aber durch das Wahlbündnis bei den Landtagswahlen am 17.07.1905 gelang es den beiden Parteien, die nötige Zweidrittelmehrheit zu erreichen.

Author

Dr. Markus Schmalzl

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