Kurbayern Äußeres Archiv: Ältestes Urbarbuch des Herzogtums Bayern

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

In die ersten drei Jahre nach Regierungsantritt Ottos II. (reg. 1231-1253), des dritten bayerischen Herzogs aus dem Haus Wittelsbach (1231/34), fällt die Anlegung des ältesten erhaltenen bayerischen Herzogsurbars. Aufgrund seiner sehr sauberen und regelmäßigen äußeren Form und der durchdachten Struktur ist jedoch anzunehmen, dass es bereits vorher schriftliche Aufzeichnungen von urbariellem Charakter in der bayerischen Herzogskanzlei gegeben haben muss.

Unsicherheiten bezüglich dessen, was in ein solches Buch aufzunehmen ist, bestehen dennoch. So war man sich offenbar nicht ganz sicher, ob der eigentliche Zweck des Buches die Dokumentation des Grundbesitzes sein sollte, der herzoglichem Obereigentum unterstand, oder eher die möglichst vollständige Erfassung der regelmäßigen Einkünfte, gleichgültig aus welchem Rechtstitel. Auch die Tatsache, dass im 13. Jahrhundert landesherrliche Ämter und Funktionen, z.B. die Vogtei über Klöster, vielfach noch als Lehen ausgegeben wurden, sorgte für Lücken.

Die Einträge sind, wohl aufgrund loser Zettel oder gar eines vollständigen Entwurfs, durchgängig von einer Hand in Buchschrift und in deutscher Sprache geschrieben. Die rot geschriebenen Überschriften und teils auch die Marginalien stammen von einer zweiten Hand. Nur an drei Stellen (fol. 23v, 59r und 67v) finden sich Nachträge, die durch abweichende Schrift als Werke anderer Schreiber ausgewiesen sind; in einem Falle (fol. 59r) wurde außerdem Latein verwendet.

Literatur

Ingrid Heeg-Engelhart, Das älteste bayerische Herzogsurbar. Analyse und Edition (Quellen und Erörterungen zur bayerischen Geschichte NF 37), München 1990.

Matthias Bader, Urbare, publiziert am 19.11.2014; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Urbare (26.01.2021)